Letzte Aktualisierung: 14.02.2019
§ 1 Definitionen
(1) „Berechtigter Nutzer“ ist eine natürliche Person, die nach Maßgabe des Nutzungsvertrags zur Nutzung des Softwareprodukts und kunden- individueller Weiterentwicklungen berechtigt ist. Soweit im Nutzungs- vertrag nicht abweichend geregelt, sind berechtigte Nutzer nur solche Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entweder Gesell- schafter (Partner, Sozien) des Kunden sind oder zu diesem in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Eine unmittelbare oder mittelbare Nutzung durch andere Personen ist nicht zulässig.
(2) „Dokumentation“ sind die Beschreibungen, Anleitungen und sonstigen Unterlagen im Hinblick auf das Softwareprodukt.
(3) „Kunde“ ist der im Nutzungsvertrag bezeichnete Vertragspartner von Products Up. Unter dem Begriff Kunde sind insbesondere Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu verstehen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(4) „Nutzungsvertrag“ ist der auf der Grundlage dieser Softwaremietbe- dingungen geschlossene Vertrag zwischen Products Up und dem Kunden, in dem im Einzelnen festgelegt ist, welche der in diesen Soft- waremietbedingungen geregelten Leistungen der Kunde in welchem Umfang in Anspruch nimmt.
(5) „Object Code“ ist die maschinenlesbare Form eines Softwareprogramms, deren Befehlsstrukturen von einer Datenverarbeitungsanlage unmittelbar ausgeführt werden können.
(6) „Projekt“ ist ein Container (im Sinne eines Ordners), der mit Zeilen gespeist werden kann und der alle Zeilen enthält, die von Products Up verarbeitet werden müssen. Ein Projekt kann mehrere Datenquellen haben und kombiniert diese zu einer einheitlichen Dateneinspeisung.
(7) „Softwareprodukt“ ist das in Anlage 1 beschriebene, von Products Up betriebene und als Cloud-Softwarelösung auf Zeit zur Nutzung zur Verfügung gestellte, ggf. auf Wünsche des Kunden hin durch kunden- individuelle Weiterentwicklungen angepasste Standardsoftwareprogramm im Object Code einschließlich etwaiger dem Kunden von Products Up zur Verfügung gestellter Updates und Upgrades.
(8) „Source Code“ ist ein Softwareprodukt, das in einer Programmier- sprache geschrieben ist, die es einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft ermöglicht, den Code zu lesen und zu verstehen.
(9) „Update“ ist eine weiterentwickelte Fassung des Softwareproduktes, die Fehlerkorrekturen oder -umgehungen und daneben eventuell kleinere Leistungs- oder Funktionserweiterungen enthält.
(10) „Upgrade“ ist eine weiterentwickelte Fassung des Softwareproduktes, die wesentliche Änderungen, Leistungs- oder Funktionserweiterungen enthält.
(11) Verwaltete Zeilen“ – bezeichnet die Summe der mit dem Softwareprodukt importierten Zeilen aggregiert über alle Projekte. Die Anzahl der mit der Products Up Software in einem Kalendermonat verwalteten Zeilen berechnet sich dabei wie folgt: Hat der Kunden z.B. drei (3) Projekte mit jeweils 5000 importierten Zeilen, so würde dies im Ergebnis 15000 verwalteten Zeilen entsprechen. Diese Berechnung gilt auch dann, wenn Projekte mit den gleichen Produkten geschaffen werden, um unterschiedliche Länder zu betreuen. Diese Projekte sind dann gesondert entsprechend vorstehender Berechnung zu vergüten. Ein „Projekt“ ist ein Container (im Sinne eines Ordners), der mit Zeilen gespeist werden kann und der alle Zeilen enthält, die von Products Up verarbeitet werden müssen. Ein Projekt kann mehrere Datenquellen haben und kombiniert diese zu einer einheitlichen Dateneinspeisung.
§ 2 Geltung der Softwaremietbedingungen, Vertragsschluss
(1) Für die Überlassung des Softwareproduktes an den Kunden und seine Nutzung durch den Kunden gelten ausschließlich diese Softwaremietbedingungen. Entgegenstehende oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende oder diese ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Products Up nicht an, es sei denn, Products Up stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn Products Up in Kenntnis von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt oder Zahlungen entgegennimmt.
(2) Diese Softwaremietbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Products Up übergibt oder übersendet dem Kunden auf dessen Anfrage hin einen Nutzungsvertrag, der vom Kunden unterzeichnet und an Products Up zurückgegeben oder zurückgesendet wird und der mit Zugang bei Products Up wirksam wird. Ergänzend hierzu gelten diese Softwaremietbedingungen.
§ 3 Leistungspflichten von Products Up
(1) Gegenstand des Nutzungsvertrages ist die Überlassung des in der Anlage 1 abschließend beschriebenen Softwareproduktes als Cloud- Lösung inklusive der zugehörigen Dokumentation und die zeitlich begrenzte Einräumung der in § 5 beschriebenen Nutzungsrechte. Es sind neben den in dem Nutzungsvertrag und diesen Softwaremietbedingungen ausdrücklich geregelten Leistungen und der/dem in Anlage 1 ab- schließend geregelten Beschaffenheit und Leistungsumfang des Softwareproduktes keine Zusatzleistungen vereinbart. Auf Wunsch des Kunden können diese in einem separaten Vertrag ausgehandelt wer- den.
(2) Das Softwareprodukt wird dem Kunden zusammen mit der Dokumentation von Products Up nach Überlassung der Zugangsdaten als Cloud- Lösung zur Verfügung gestellt, sodass dieser in die Lage versetzt wird, das Softwareprodukt im Rahmen der gewährten Nutzungsrechte an- zuwenden.
(3) Die in § 4 beschriebenen Mitwirkungspflichten des Kunden sind nicht Gegenstand der Leistungspflichten von Products Up. Products Up ist daher auch nicht für die Internetverbindung des Kunden zu dem Softwareprodukt und die von dem Kunden zu erfüllenden Internet-, Hardware-, Software-, technischen und Lizenzvoraussetzungen verantwortlich.
(4) Aussagen und Erläuterungen von Products Up zu dem Softwareprodukt in Werbematerialien, auf Websites sowie in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
(5) Products Up strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit des Softwareprodukts von wenigstens 97,5 % pro Kalendermonat an. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit des Softwareprodukts am Übergabepunkt des Softwareprodukts zum Internet. Die Verfügbarkeit berechnet sich dabei nach folgender Formel: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfall- zeit) / Gesamtzeit x 100 %.
(6) Bei der Berechnung der Gesamtausfallzeit bleiben folgende Zeiten außer Betracht: (a) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf von Products Up nicht zu vertretenden Störungen des Internet oder auf sonstigen von Products Up nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf höherer Gewalt beruhen; (b) Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter Wartungsarbeiten an dem Softwareprodukt oder dem Content, die regelmäßig durchgeführt werden. (c) Zeiten wegen zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind; der Kunde wird hiervon nach Möglichkeit in Kenntnis gesetzt. (d) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu dem Softwareprodukt vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware des Kunden.
(7) Products Up überwacht alle kritischen Systemparameter 24 Stunden, 7 Tage über externe Überwachungslösungen. Kritische Vorfälle generieren entsprechende Benachrichtigungen des Products Up Service Teams (Status jederzeit einsehbar unter: status-productsup.io).
(8) Products Up behält sich Änderungen zur Anpassung des Softwareprodukts an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des Softwareprodukts, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, vor. Voraussetzung hierfür ist, dass letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind. Führt eine solche Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Herabwertung der dem Kunden zustehenden Leistungen und beseitigt Products Up diese Herabwertung trotz schriftlicher Aufforderung durch den Kunden nicht innerhalb von 30 Werktagen nach dieser Aufforderung , indem Products Up eine Lösung findet, die die Bedürfnisse des Kunden insoweit wieder entsprechend der Zeit vor der Änderung oder Anpassung erfüllt, so kann der Kunde wahlweise eine Reduzierung der Vergütung entsprechend der Herabwertung verlangen oder den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen ab Eintritt der Änderung ausgeübt werden.
§ 4 Nutzungsvoraussetzungen, Pflichten des Kunden
(1) Der Zugang des Kunden zu dem Softwareprodukt erfolgt Passwort- geschützt unter Verwendung der dem Kunden von Products Up zugeteilten Zugangsdaten. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern; er stellt überdies sicher, dass die betreffen- den Nutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der in Anlage 1 festgelegten Anforderungen sicherzustellen. Kommt der Kunde dieser Pflicht aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nach, so ist Products Up für hieraus resultierende Funktionseinschränkungen nicht verantwortlich.
(3) Der Kunde übernimmt es als eigene Mitwirkungsleistung, sich mit geeigneten Endgeräten die Voraussetzungen zu schaffen, Daten mit dem Softwareprodukt auszutauschen. Die Einzelheiten der erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden ergeben sich aus der technischen Spezifikation, wie sie in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Website von Products Up vorgehalten wird. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kommunikationseinrichtungen in funktionsfähigem Zustand bereitzuhalten und die Funktionsfähigkeit während der Laufzeit dieses Vertrages entsprechend dem Stand der Technik aufrechtzuerhalten.
(4) Der Kunde ist selbst für die Beschaffung etwaig erforderlicher Genehmigungen und Lizenzen für den Betrieb seiner Hard- und Software verantwortlich. Dies gilt für alle für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Softwareproduktes erforderlichen Softwarelizenzen.
(5) Die vorstehenden Mitwirkungspflichten des Kunden sind zwingende Voraussetzungen für die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch Products Up und müssen von dem Kunden spätestens bei Abschluss des Vertrages erbracht und während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten werden.
(6) Der Kunde trägt die seinerseits anfallenden Kosten für die Nutzung des Softwareprodukts, wie seinen eigenen Internet-Zugang oder die geeig- nete Hard-und Software.
(7) Der Kunde muss Products Up einen geeigneten festen Ansprechpart- ner benennen, der im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Parteien die Kommunikation mit Products Up führt und zu Entscheidungen be- fugt ist.
(8) Der Kunde wird Products Up bei Kenntnis eines Missbrauchs von Zu- gangsdaten oder Passwörtern unverzüglich unterrichten. Products Up ist bei Missbrauch berechtigt, den Zugang zu dem Softwareprodukt so lange zu sperren bis die Umstände aufgeklärt sind und der Missbrauch abgestellt ist. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
(9) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu dem Softwareprodukt ge- schaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Products-Up weist in der Productsup Plattform darauf hin, welche Browser aktuell unterstützt werden.
(10) Im Falle der Weiterentwicklung des Softwareproduktes obliegt es dem Kunden, nach Information durch Products Up die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten IT-Infrastruktur vorzunehmen.
(11) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.
(12) Der Kunde erklär hiermit, dass er die Products Up Dienste („Dienste“) weder selbst missbräuchlich verwenden noch anderen dabei helfen, dies zu tun. Im Zusammenhang mit den Diensten sind unter anderem folgende Aktivitäten sowie die versuchte Ausführung derselben nicht zulässig:
- Prüfen, Scannen oder Testen der Schwachstellen eines Systems oder Netzwerks
- Verstoß gegen Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen oder sonstiges Umgehen dieser Maßnahmen
- Verschaffung von Zugang zu, Manipulation oder Verwendung von nicht öffentlichen Bereichen oder Teilen der Dienste oder gemeinsam genutzten Bereichen der Dienste, für die Sie keine Einladung erhalten haben
- Stören oder Unterbrechen eines Nutzers, Hosts oder Netzwerks, zum Beispiel durch Versenden von Viren, Überlasten, Flooding, Spamming oder Mail-Bombing eines Teils der Dienste
- Zugriff auf oder Durchsuchen der Dienste sowie Erstellung von Konten für die Dienste auf andere Weise als über unsere öffentlich zugängliche Benutzeroberfläche, etwa durch Scraping oder Massenerstellung von Konten
- Unaufgefordertes Versenden von Mitteilungen, Reklame, Werbung oder Spam
- Versenden von veränderten, irreführenden oder falschen Absenderinformationen, einschließlich „Spoofing“ und „Phishing“
- Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen, die nicht Ihre eigenen sind, ohne entsprechende Genehmigung
- Missbrauch des von ProductsUp freigegebenen Speichers für illegale, pornografische oder gesetzeswidrige Daten
- Verkauf der Dienste ohne explizite Autorisierung
- Veröffentlichen oder Freigeben von rechtswidrig pornografischen oder unsittlichen Inhalten oder von Inhalten, die extreme Gewalttaten enthalten
- Befürworten von Hass oder Diskriminierung von Personen oder Personengruppen aufgrund ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, Behinderung oder Beeinträchtigung
- Verstöße gegen das Gesetz in jeglicher Weise, einschließlich Speicherung, Veröffentlichung oder Freigabe von Inhalten, die betrügerisch, diffamierend oder irreführend sind oder
- die Privatsphäre oder Rechte anderer verletzen
§ 5 Rechteeinräumung
(1) Products Up gewährt dem Kunden das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages beschränkte, nicht übertragba- re und nicht unterlizensierbare Recht zur Nutzung des Softwareproduk- tes einschließlich etwaiger dem Kunden von Products Up zur Verfü- gung gestellter Updates und Upgrades. Soweit es sich bei dem Kunden um eine Agentur handelt, so ist der Kunde (Agentur) berechtigt, allen seinen Kunden einen reinen Lesezugang zu dem Softwareprodukt über die ProductsUp Plattform zu gewähren.
(2) Über die in § 5 (1) aufgeführten Rechte des Kunden an dem Softwareprodukt und ihren Bestandteilen hinausgehende Rechte, insbesondere das Recht zur Dekompilierung / Disassemblierung, zur Modifikation des Softwareproduktes oder der zu dem Softwareprodukt gehörenden Source Codes, öffentliche Wiedergabe, Zugänglichmachung sowie Verwertungsrechte gegenüber Dritten (Verkauf, Vermietung oder Lizenzerteilung aller Art), sind auch zu Zwecken der Fehlerbeseitigung ausgeschlossen.
(3) Als Ausnahme zu den Beschränkungen unter § 5 (2) ist der Kunde berechtigt, das Softwareprodukt zu dekompilieren, soweit dies notwendig ist, um die Interoperabilität des Softwareproduktes mit anderen Programmen herzustellen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Products Up dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.
(4) Die Rechte unter dem vorstehenden § 5 (1) werden dem Kunden nur einmalig für eine einzige Cloud-Lösung des Softwareproduktes vergeben.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu bearbeiten, zu verändern, weiterzugeben, zu verwerten, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder auf sonstige Weise zu nutzen, insbesondere es an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht in diesen Softwaremietbedingungen ausdrücklich gestattet oder zwischen Products Up und dem Kunden gesondert schriftlich vereinbart wird.
(6) Nutzungsrechte, die aufgrund gesetzlicher Lizenzen – insbesondere nach Maßgabe der §§ 53, 55a, 87c und 87e UrhG – wahrgenommen werden dürfen, werden im Nutzungsvertrag und in diesen Softwaremietbedingungen nicht eingeräumt und werden hierdurch nicht berührt.
(7) Products Up ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen von Products Up zu umgehen oder zu überwinden. Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist Products Up berechtigt, den Zugang zu dem Softwareprodukt sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche von Products Up, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, die berechtigten Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. Sonstige Rechte und Ansprüche von Products Up bei vertragswidriger Nutzung bleiben unberührt.
§ 6 Umfang der zulässigen Nutzung, Pflichten des Kunden
(1) Die zulässige Nutzung umfasst das Laden des Softwareproduktes in den Arbeitsspeicher und das Ablaufen lassen sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach Anlage 1. Insbesondere gelten die nachfolgenden Absätze dieses § 6:
(2) Der Kunde darf das Softwareprodukt nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Installation und Vervielfältigung für die Benutzung des Softwareproduktes notwendig ist.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Softwareprodukt sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes hinzuweisen.
(4) Wenn nicht besonders vereinbart, ist es dem Kunden nicht gestattet, die überlassenen Leistungen, Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von Products Up überlassenen Leistungen selbst als Anbieter aufzutreten.
(5) Der Kunde haftet für alle Schäden und Entgelte, die aus der Nutzung der Leistungen von Products Up durch Dritte entstehen, soweit dem Kunden diese Nutzung zugerechnet werden kann.
§ 7 Lizenzgebühr, Gebühren für Zusatzleistungen (Support, Schulungen und Customizing)
(1) Die von dem Kunden für die Nutzung des Softwareprodukts, des Supports und die Erbringung der Customizing-Leistungen zu leistende Vergütung ist im Nutzungsvertrag festgelegt.
(2) Für die zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Überlassung des Softwareproduktes als Cloud-Lösung, dessen Betrieb und die hierfür gemäß diesem Vertrag eingeräumten Rechte zahlt der Kunde an Products Up eine kalendermonatliche Lizenzgebühr in der in dem Nutzungsvertrag festgelegten Höhe zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Products Up stellt die kalendermonatliche Lizenzgebühr zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer monatlich für die Gewährung des Gebrauchs der Products Up-Software und den Umfang, in dem die Products Up-Software gemäß Nutzungsvertrag jeweils im Vormonat genutzt wurde, in Rechnung. Die Rechnungen von Products Up sind innerhalb der im Rahmen des Nutzungsvertrags vereinbarten Dauer nach dem Datum der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Wird das Softwareprodukt nicht für einen vollen Kalendermonat überlassen, berechnet sich die Lizenzgebühr zeitanteilig.
(4) Für die von dem Kunden beauftragten Customizing-Leistungen betreffend das Softwareprodukt und die hierfür gemäß diesem Vertrag eingeräumten Rechte zahlt der Kunde Products Up den hierfür entstandenenAufwand an Stunden gemäß zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an Products Up. Der Aufwand an geleisteten Customizing-Leistungen von Products Up ist monatlich für die jeweils im Vormonat erbrachten Customizing- Leistungen fällig und zahlbar.
(5) Die Rechnungsstellung erfolgt bis zum siebten Werktag des jeweiligen Folgemonats. Die in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb der im Rahmen des Nutzungsvertrags vereinbarten Dauer nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich – soweit sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind – jeweils zuzüglich der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur aufgrund von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
(7) Products Up ist berechtigt, die monatliche Lizenzgebühr für die Nutzung des Softwareprodukts mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, soweit sich nach Vertragsschluss entweder die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten, insbesondere die Kosten der Unterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur, die Kosten für die Lizensierung von Werken Dritter oder die Kosten für Kundenservice und allgemeine Verwaltung – auch unter Berücksichtigung gegebenenfalls eingetretener Kostenersparnisse – insgesamt erhöht haben. Der Kunde ist im Falle einer solchen Erhöhung berechtigt, den Nutzungsvertrag gemäß § 14.3 zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
§ 8 Support
(1) Products Up erbringt für den Kunden auf Wunsch Supportleistungen. Der Support erfolgt in den Partner-Regionen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Products Up montags bis freitags jeweils zwischen 09.00 Uhr und 18.00 Uhr Central European Time bzw. Central Standard Time. Products Up gewährleistet innerhalb dieser Geschäftszeiten eine Reaktionszeit von 24 Stunden durch das „Client Success Management“. Der Support kann via E-Mail und Telefon über die folgenden E-Mailadressen und Telefonnummern durch den Kunden in Anspruch genommen werden:
E-Mail: support@productsup.com Tel.: +1 (415) 993-1029 (US) Tel.: +49 30 60 98 53 55 (EMEA)
Es ist nur der in dem Nutzungsvertrag bezeichnete Umfang an Supportleistungen mit der von dem Kunden zu entrichtenden Lizenzgebühr abgegolten. Darüber hinausgehende Supportleistungen sind gemäß dem Nutzungsvertrag gesondert von dem Kunden zu vergüten.
(2) Products Up ist über die nach dem Nutzungsvertrag vereinbarten Supportleistungen hinaus nicht verpflichtet, das Softwareprodukt zu aktualisieren oder veränderten Markt- oder sonstigen Bedingungen anzupassen. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Lizenzzahlung und der Supportleistungen und werden gesondert berechnet.
(3) Von dem Kunden gemeldete Mängel des Softwareprodukts werden in folgender Rangfolge bearbeitet: (a) Fehlerpriorität 1: Fehler in automatisierten Datenprozessen des Softwareprodukts, die Products Up zu vertreten hat, werden innerhalb von 12 Geschäftszeit-Stunden nach Mitteilung des Mangels durch den Kunden in Augenschein genommen und festgestellt. Products Up wird den Kunden möglichst innerhalb von sechs (6) Geschäftszeit-Stunden nach Mitteilung des Mangels durch den Kunden einen Zwischenstand mitteilen. Fehlerpriorität 2: Mängel, die beim Anzeigen und Verarbeiten von Produktdateneingaben von Händlern auf der Softwareprodukt-Plattform von Products Up auftreten sowie alle Arten von Schnittstellenfehlern werden innerhalb von 24 Geschäftszeit-Stunden nach Mitteilung des Mangels durch den Kunden durch Products Up in Augenschein genommen und festgestellt. Innerhalb von acht (8) Geschäftszeit-Stunden nach Mitteilung des Mangels an Products Up wird Products Up dem Kunden möglichst ei- nen Zwischenstand mitteilen.
§ 9 Sach- und Rechtsmängelhaftung
(1) Products Up verschafft dem Kunden das Softwareprodukt frei von Sach- und Rechtsmängeln, soweit Sachmängel innerhalb der ersten 12 Monate nach Überlassung des Softwareprodukts auftreten. Fehler, die nur zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit des Softwareprodukts führen, bleiben außer Betracht. Keine Mängel sind ins- besondere solche Nutzungsbeeinträchtigungen, die aus der Sphäre des Kunden oder des Browser- oder Internetzugangsbetreibers stammen (z.B. Hardware, Fehlbedienung, Störungen von Rechnernetzen, Datenverbindung, Internet, höhere Gewalt, oder sonstiger aus dem Risikobereich des Kunden stammende Gründe).
(2) Products Up wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an dem Softwareprodukt während der Laufzeit des Nutzungsvertrages in angemessener Zeit beseitigen. Die Gewährleistung umfasst ausdrücklich nicht Updates der Software, die sich bspw. aus der Weiterentwicklung von Zuliefersystemen oder nachgelagerten Systemen des Softwareprodukts ergeben. Products Up ist nicht verpflichtet, das Softwareprodukt an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie die Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten, anzupassen.
(3) Der Kunde hat das Softwareprodukt unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen Products Up unverzüglich mitzuteilen, es sei denn Products Up hat den Mangel arglistig verschwiegen. Für alle später erkannten Mängel gilt, dass der Kunde innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach deren Entdeckung die Anzeige gegenüber Products Up machen muss. Der Kunde stellt zum Zwecke der Mängelbeseitigung auf Anforderung von Products Up unverzüglich alle zur Mängelbeseitigung notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
(4) Keine Gewährleistung übernimmt Products Up dafür, dass das überlassene Softwareprodukt den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht. Gleiches gilt für solche Fehlerzustände, die durch Fehlbedingung des Kunden oder durch Hardware oder Software Dritter oder durch sonstige Dritteinflüsse verursacht werden, etwa Schäden aus importierten Schadprogrammen.
§ 10 Haftung für Schadens- und Aufwendungsersatz
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz (nach- folgend: „Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund (Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Vertrag, Delikt, etc.), sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind (i) Schadensersatzansprüche des Kunden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Products Up, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, (iii) Schadensersatzansprüche aufgrund einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und (iv) Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Products Up nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, aber maximal auf EUR 10.000,-, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Die verschuldensunabhängige Haftung von Products Up für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird ausgeschlossen.
(2) Die Haftungsausschüsse und -beschränkungen des Absatz (1) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Products Up, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Freistellung
(1) Der Kunde stellt Products Up von allen Rechten und Ansprüchen frei, die Dritte oder staatliche Behörden gegen Products Up geltend machen wegen vom Kunden eingestellter Daten oder Inhalte, einer Rechtsverletzung durch den Kunden, einer Verletzung einer dem Kunden in die- sen Softwarenutzungsbedingungen auferlegten Pflichten oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch den Kunden.
(2) Der Kunde übernimmt ferner sämtliche angemessenen Kosten (ein- schließlich Anwaltskosten), die Products Up dadurch entstehen, dass Dritte rechtliche, gerichtliche oder außergerichtliche Schritte gegen Products Up wegen vom Kunden eingestellter Inhalte, einer Rechtsverletzung durch den Kunden, einer Verletzung einer dem Kunden in die- sen Softwarenutzungsbedingungen auferlegten Pflichten oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch den Kunden einleiten oder unternehmen.
(3) Die Pflichten der §§ 11.1 und 11.2 bestehen nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(4) Weitergehende und andere Rechte und/oder Ansprüche von Products Up bleiben unberührt.
§ 12 Schutzrechte
(1) Products Up bleibt Inhaber aller Rechte an dem Softwareprodukt, auch wenn der Kunde das Softwareprodukt verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder Inhalten oder denjenigen eines Dritten verbindet. Die dem Kunden überlassene Dokumentation bleibt im Eigentum von Products Up. Der Kunde ist Inhaber aller von ihm in und mit dem Softwareprodukt generierten Ergebnisse und Inhalte.
(2) Die Computerprogramme, insbesondere das Softwareprodukt, sind gemäß §§ 69a ff. UrhG geschützt, Handbücher und Dokumentation sowie als Content bereitgestellte Werke unterfallen dem Schutz des § 2 UrhG. Rechte Dritter an den geschützten Werken bleiben unberührt.
(3) Marken, Logos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen weder im elektronischen Format noch in Ausdrucken entfernt oder verändert werden.
§ 13 Updates, Upgrades
Products Up wird dem Kunden alle eventuellen (freiwilligen) Updates und Upgrades des jeweils bestellten Softwareproduktes für die Dauer dieses Vertrages nach deren Erscheinen ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung stellen und daran die in diesem Vertrag bzgl. des Softwareproduktes vereinbarten Nutzungsrechte einräumen.
§ 14 Laufzeit, Kündigung
(1) Dieser Nutzungsvertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei (3) Monaten wirksam gekündigt werden, soweit dies nicht in dem Nutzungsvertrag abweichend geregelt ist.
(2) Unbeschadet sonstiger Rechte und Ansprüche ist eine Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls (a) die andere Partei schuldhaft gegen eine ihr obliegende wesentliche vertragliche Verpflichtung verstößt und ein solcher Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung nicht unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abmahnung – vollständig beseitigt ist, oder (b) die andere Partei über ihr Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat oder vom Gericht ein solches Verfahren über das Vermögen der anderen Partei beschlossen oder mangels Masse abgelehnt wird.
(3) Die Anpassung der Vergütung nach § 7.7 wird dem Kunden unter Hin- weis auf sein Sonderkündigungsrecht sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht zugegangenen Kündigung schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, den Nutzungsvertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung der Erhöhung mit Wirkung zum Termin des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, so wird der Nutzungsvertrag unter Geltung der neuen Vergütung fortgesetzt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mailadresse: accounting@productsup.com).
(5) Bei Beendigung des Vertrags ist Products Up berechtigt, sofort den Zugang des Kunden zu dem Softwareprodukt zu sperren bzw. Leistungen einzustellen.
§ 15 Referenznennung
Products Up ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden von Products Up auf seiner Website, in seinen Präsentationen und in seinen Angeboten zu nennen und Dritten gegenüber diese Referenz öffentlich zugänglich zu machen, um auf die gemeinsamen wirtschaftliche Beziehung hinzuweisen, soweit dies in dem Nutzungsvertrag von den Parteien vereinbart wurde. Die Erfüllung von Mitteilungspflichten auf-rund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen oder aufgrund zwingender Regeln von Börsen oder vergleichbaren Handelsplätzen ist ohne Zustimmung zulässig. Der vorherigen Zustimmung bedarf es in diesem Falle nicht.
§ 16 Datenschutz
(1) Products Up und der Kunde verpflichten sich, hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten die Bestimmungen der einschlägigen Gesetze in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Products Up erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses. Alle personenbezogenen Daten wer- den vertraulich behandelt.
(2) Products Up und der Kunde werden sich über zwingende Vorgaben der anwendbaren Datenschutzgesetze informieren, und soweit notwendig, der anderen Partei entsprechende Anweisungen geben, damit diese die Vorgaben der anwendbaren Datenschutzgesetze einhält.
§ 17 Geheimhaltung
(1) Sämtliche im Rahmen des vorliegenden Vertrages schriftlich oder mündlich oder in Bildform weitergegebenen Informationen betreffend das Softwareprodukt gelten als vertraulich, soweit sie nicht ausdrücklich zum Zeitpunkt ihrer Weitergabe als nicht vertraulich gekennzeichnet sind bzw. soweit sie ihrer Art nach offensichtlich nicht vertraulich, wie. z.B.: (a) Informationen, die dem Kunden bereits vor der ersten Mitteilung durch Products Up ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt waren, (b) Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Weitergabe bereits öffentlich zugänglich waren oder die im Nachhinein ohne Verstoß gegen für den Kunden oder Dritte geltende Vertraulichkeitspflichten öffentlich zugänglich wurden, (c) Informationen, die der Kunde in gutem Glauben von einem Dritten erhalten hat, der seinerseits keiner Vertraulichkeitspflicht gegenüber Products Up in Bezug auf diese Informationen unterliegt, (d) Informationen, die nach anwendbarem Recht oder auf gerichtliche Anordnung offengelegt werden müssen. (2) Der Kunde wird vertrauliche Informationen von Products Up nur zur Erreichung des Vertragszwecks nutzen und diese sorgfältig schützen. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Products Up.
§ 18 Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln – mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen – verjähren innerhalb eines Jahres ab der Überlassung des Softwareproduktes durch Products Up.
(2) Für sonstige Ansprüche des Kunden aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 und 4 BGB).
§ 19 Änderungen der Softwaremietbedingungen
Diese Bedingungen können nach Maßgabe der folgenden Sätze geändert werden, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien wesentliche Vertragsinhalte geändert werden und sofern die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(1) Products Up wird die Änderung der Bedingungen dem Kunden schriftlich mitteilen;
(2) Wenn der Kunde der Änderung binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt und ab diesem Zeitpunkt ist die geänderte Fassung der Bedingungen für die zwischen Products Up und dem Kunden bestehende Vereinbarung bindend;
(3) Auf diese Folge wird Products Up den Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.“
§ 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Allgemeines
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen (UN-Kaufrecht/CISG).
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von Products Up. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Ver- trag mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Nürnberg.
(3) Sollte eine Bestimmung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Ergänzungen und Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und von vertretungs- berechtigten Repräsentanten der Parteien unterzeichnet sein.
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Standardfunktionen:
Allgemein
- Unlimited number of products manageable
- Unlimited exports/uploads per day
- Unlimited user accounts with user right management
- Unlimited standard export channels
- Unlimited creation of FTP accounts
- Training sessions for platform operators by Integration Management
- Access to Support/Client-Success Management
- Access to Productsup WIKI (feature documentation)
Data Import
- Various standard data import capabilities (e.g. Productsup API, Shopsystems, Marketplaces, etc.)
- Support of multiple data source formats (e.g. XML, CSV, TXT, etc.)
- Import Services to enrich data sources (e.g. ID generation, data transformation, etc.)
- Connection of multiple standard data sources to one feed
- Import of 3rd party tracking information
- Product Data API with Delta Updates Possibility
- Import data from another Site
Data Management / Processing
- Detailed Feed Scheduling
- Dataflow to map data from import to export
- Data-View to preview and analyze the product catalog
- Access to rule boxes for optimization and manipulation
- Shared Processing Capabilities
- List feature (e.g. category mapping, blacklist, whitelist, normalization lists, etc.)
- Image manipulation (e.g. Dataflow manipulation with rule boxes)
- KPI based ROI Strategy feature
Data Export
- Support of multiple feed output formats (e.g. XML, CSV, TXT, etc.)
- Various data export capabilities (e.g. HTTP, FTP, SFTP, APIs, etc.)
- Pre-configured export templates
- Up to 5 custom export templates (including delta functionality and XML manipulation)
- Analyze option with best practice recommendations for export templates
- A/B testing of marketing channels
Administration
- Project- and Site breakdown on account level
- Error monitoring feature based on feed quality KPIs:
- Email notifications
- Automated export interruption
- Dashboard feature with import and export activity, products count and site status
- Error log with details about last runs
Optionale Funktionen:
On-premise Extention
- SAP Hybris (Data Source)
Product Content Syndication
- Partner Portal
- BMECat Support
- Retail Channels
- Excel Sheet (e.g. Item-Setup-Sheets) Support
- PIM Support (Connectivity/Export)
Seller / Vendor Onboarding
- Permission to create more than 10 Import Catalogs
- Excel Sheet (e.g. Item Setup Sheets) Support
- PIM Support (Connectivity/Export)
Marketplace/Order Management Package
- eBay Marketplace
- eBay Marketplace (REST API)
- Amazon Marketplace
- Amazon Marketplace Inventory and Price Feed API
- Amazon Marketplace Product Feed API
- Amazon Marketplace ASIN Fetch
- Ebay Order Import
- Amazon Order Import
- Google Order Import
- Mirakl Order Import
- Shopify Order Import
Travel Package
- TripAdvisor Rating Service (Data enrichment)
- Geolocation Service (Data enrichment)
- Facebook Dynamic Ads for Travel (Export)
- Google Hotel Price Ads API (Export
- TripAdvisor API (Export)
- Google Places
- Video Rendering Package
- Custom Design Templates
Video Rendering Service
- Dynamic Sound Files
- Image Rendering/Creative Design Package
Image Designer
- Image Design related “rule box system”
Webcrawler Package
- Website Crawler (Feed creation / enrichment)
- Scraping Feature (Import)